Kölner Kommentar zum WpÜG

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Standardwerk zum Wertpapiererwerbs- und Übernahmerecht. Der aus der Globalisierung von... mehr
Beschreibung "Kölner Kommentar zum WpÜG"

Standardwerk zum Wertpapiererwerbs- und Übernahmerecht.

Der aus der Globalisierung von Wirtschaft und Finanzmärkten resultierende Strukturwandel wird durch Unternehmensübernahmen nachhaltig gefördert. Bei der Übernahme börsennotierter Unternehmen müssen jedoch insbesondere die Interessen der Aktionäre und der Zielgesellschaft einschließlich deren Arbeitnehmer geschützt werden. Die Gleichbehandlung der Aktionäre der Zielgesellschaft und das Erfordernis weitgehender Transparenz sind in diesem Zusammenhang nur zwei wesentliche Aspekte. Das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) regelt daher die zahlreichen Pflichten, die es bei einer Übernahme börsennotierter Aktiengesellschaften zu beachten gilt. Der Kölner Kommentar zum WpÜG hat sich durch seine wissenschaftlich fundierte und praxisorientierte Erläuterungsstil und seine Darstellungstiefe als »Standardwerk« etabliert. 

NEU in der 3. Auflage:

  • Neuer Herausgeber Prof. Dr. Christoph Seibt und teilweise neues Autorenteam aus Wissenschaft und Praxis 
  • Vollständige Berücksichtigung der Gesetzesänderungen
    – FiMaNoG
    – Übernahmerichtlinien-UmsetzungsG
    – Transparenzrichtlinien-UmsetzungsG
    – ARUG und
    – FGG-Reformgesetz

Ihre Vorteile:

  • Berücksichtigung des ARUG II 
  • Vollständig aktualisiert 
  • Umfassende und fachlich auf höchstem Standard befindliche Kommentierung 
  • Neben dem WpÜG wird auch die dazu erlassene Durchführungsverordnung (AngebVO) kommentiert.

Die Herausgeber:
Prof. Dr. Heribert Hirte, LL.M. (Berkeley), Hamburg
Rechtsanwalt Prof. Dr. Christoph Seibt, Hamburg
Prof. Dr. Sebastian Mock, LL.M. (NYU), Wien
Rechtsanwalt Dr. Simon Schwarz, Frankfurt am Main

Die AutorInnen:
Prof. Dr. Karsten Altenhain, Düsseldorf; Rechtsanwalt Dr. Markus Benzing, Frankfurt am Main; Rechtsanwalt Dr. Gregor von Bonin, Düsseldorf; Rechtsanwalt Prof. Dr. Ludger Giesberts, LL.M. (LSE), Köln; Rechtsanwalt Dr. Henrik Gildehaus, Frankfurt am Main; Rechtsanwalt Dr. Kai Hasselbach, München; Rechtsanwalt Dr. Tobias Heinrich, LL.M. (London), Frankfurt am Main; Dr. Michael Hippeli, LL.M., BaFin, Frankfurt am Main; Rechtsanwalt Dr. Matthias-Gabriel Kremer, Frankfurt am Main; Rechtsanwältin Dr. Sabrina Kulenkamp, Frankfurt am Main; Prof. Dr. Thomas Möllers, Augsburg; Prof. Dr. Petra Pohlmann, Universität Münster.

 

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