
Bundesbeihilfeverordnung
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Das bereits im Jahr 1964 begründete, umfassende Standardwerk ist voll und ganz auf die Bedürfnisse der behördlichen Praxis und des Gerichtswesens abgestellt.
Die mit vielen Beispielen versehenen Erläuterungen der Bundesbeihilfeverordnung machen den Kommentar zu einer unentbehrlichen und wertvollen Auslegungs- und Argumentationshilfe für alle Festsetzungsstellen und die Rechtsprechung.
Im Jahr 2012 hat Olaf Just die inhaltliche Verantwortung für den Kommentar zur Bundesbeihilfeverordnung übernommen. Das Erläuterungswerk wurde im Zuge des Autorenwechsels umfassend überarbeitet und an die aktuellen Neuerungen des Beihilferechts und der Rechtsprechung angepasst.
Das Werk wird weiterhin sukzessive ausgebaut und regelmäßig auf den neuesten Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung gebracht.
- Verlag Verlag Reckinger
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