
Beamtenstatusgesetz
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Der Praxiskommentar erläutert in fundierter und komprimierter Form die Regelungen zum Statusrecht der Beamtinnen und Beamten in den Ländern.
Seit dem 1. April 2009 gilt das neu geschaffene Beamtenstatusgesetz, das auf die veränderte Verteilung der beamtenrechtlichen Gesetzgebungskompetenzen zwischen dem Bund und den Ländern durch die Föderalismusreform I zurückgeht. Es ersetzt die statusrechtlichen Regelungen aus dem Beamtenrechtsrahmengesetz.
Dieser Kommentar erläutert unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung sowie der Fachliteratur systematisch den Inhalt und die Auslegung des Gesetzes.
Zahlreiche Praxis-Tipps und -Beispiele veranschaulichen die Materie. Im Anschluss an die Kommentierung findet sich ein Überblick über den aktuellen Gesetzgebungsstand der Länder.
Das Werk wendet sich insbesondere an die Personalabteilungen und die Mitglieder der Personalvertretungen sowie an alle verbeamteten Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder und Kommunen.
Autor: Dirk Lenders, Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im öffentlichen Dienstrecht
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