
Kommentar zum neuen Bauvertragsrecht
Langen / Berger / Dauner-Lieb
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Der erste zum neuen Bauvertragsrecht - pünktlich zum Inkrafttreten
Die neuen Vorschriften zum Bauvertragsrecht im BGB treten am 1.1.2018 in Kraft. Für alle Planungs- und Baubeteiligten, Baujuristen, Behörden, Verbände, Richter und Wissenschaftler sind Kenntnisse der neuen Vorschriften und deren Auswirkungen auf die Rechtsanwendung unverzichtbar.
Die wichtigsten Themen im Überblick:
- Neuregelung Abschlagszahlungen
- erstmalige gesetzliche Regelung zur Kündigung des Werkvertrages aus wichtigem Grund
- Definition des Bauvertrages
- einseitiges Anordnungsrecht des Bestellers bzgl. geänderter und zusätzlicher Leistungen
- Vergütungsanpassung bei entsprechenden Anordnungen des Bestellers
- Zustandsfeststellung bei Verweigerung der Abnahme durch den Besteller
- Schriftform der Kündigung
- Regelungen zum Architekten- und Ingenieurvertrag
- neu: Verbraucherbauvertrag
- Sonderregeln für den Bauträgervertrag
Erfahrene Baurechtler erläutern Inhalt und Bedeutung der neuen Vorschriften sowie deren Auswirkungen auf VOB/B-Bauverträge.
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