Die fertige Erfindung (GEW 32)

Die fertige Erfindung (GEW 32)

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Nur die fertige Erfindung kann den Stand der Technik bereichern und damit der Zwecksetzung des... mehr
Beschreibung "Die fertige Erfindung (GEW 32)"

Nur die fertige Erfindung kann den Stand der Technik bereichern und damit der Zwecksetzung des Patentrechts entsprechen. Die Frage der fertigen Erfindung hat daher nicht nur eine enorme praktische Bedeutung, sie stellt zugleich ein theoretisches Grundproblem des Patentrechts dar. Allerdings ist weder geklärt, unter welchen Voraussetzungen von einer "fertigen Erfindung" gesprochen werden kann, noch scheint es derzeit eine Handhabe dafür zu geben, Unfertiges von der Patentierung auszuschließen.

Die vorliegende Arbeit soll diese Lücke schließen. Beeinflusst von seiner langjährigen patentanwaltlichen Tätigkeit entwickelt der Autor ein Konzept, mit dem Unfertiges zuverlässig identifiziert und aus dem Kreis der patentierbaren Gegenstände ausgegliedert werden kann. Dieser als Wahrscheinlichkeitstheorie betitelte Ansatz basiert auf der geltenden Gesetzeslage. Er zeichnet sich nicht nur durch seinen direkten Praxisbezug aus, sondern überzeugt zudem durch Klarheit und Einfachheit und trägt dem Gebot der Rechtssicherheit dadurch Rechnung, dass er sich in allen technischen Disziplinen, in denen Patente beantragt und erteilt werden, gleichermaßen anwenden lässt. Die Wahrscheinlichkeitstheorie gibt dem Praktiker ein Instrument an die Hand, mit dem er verlässlich und nachvollziehbar die Patentierbarkeit von Erfindungen beurteilen kann, deren Fertigstellung im Anmeldezeitpunkt diskussionswürdig ist.

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Kurzinformationen
  • Carl Heymanns Verlag
  • 978-3-452-27846-3
  • 29.11.2012
  • 1. Auflage 2013
  • 350
  • GEW - Geistiges Eigentum und Wettbewerb
  • 32
  • kartoniert