Gesetzlich vorgeschriebene Aushänge für das Handwerk

Gesetzlich vorgeschriebene Aushänge für das Handwerk

und sonstige arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften (mit Ladenschlussgesetz)

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Beschreibung "Gesetzlich vorgeschriebene Aushänge für das Handwerk"

Arbeitgeber sind verpflichtet, Gesetzlich vorgeschriebene Aushänge auszuhängen bzw. seinen Arbeitnehmern zugänglich zu machen. Die Einhaltung der Aushangpflichten wird von den Gewerbeaufsichtsämtern überwacht und der Verstoß dagegen ggf. auch geahndet. Mit dem Aushang der Gesetzlich vorgeschriebenen Aushänge für das Handwerk, einschließlich Ladenschlussgesetz, erfüllt der Arbeitgeber seine gesetzliche Verpflichtung zur Veröffentlichung dieser Vorschriften in seinem Betrieb.

Weitere arbeitsrechtliche Schutzvorschriften in dieser Ausgabe informieren über die arbeitsrechtskonforme Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses und des Arbeitsplatzes.

Die Vorschriften befinden sich in einer strapazierfähigen Mappe zum Anhang im Betrieb und werden regelmäßig aktualisiert. Zusätzlich erhalten die Abonnenten eine CD-ROM mit den Texten und einen Downloadlink für die digitale Nutzung.

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Kurzinformationen
  • Luchterhand
  • 978-3-472-12120-6
  • 19.11.2001