Die WEG-Reform 2020
Skauradszun / Elzer / Hinz / Riecke
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Zum 01.12. 2020 wird ein durch das (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) umfassend reformiertes Wohnungseigentumsgesetz in Kraft treten. Der Bundestag hat die Reform am 17.09.2020 endgültig beschlossen, der Bundesrat hat am 9.10. zugestimmt.
Die Schwerpunkte der Reform liegen unter anderem in folgenden Aspekten:
- Jede Wohnungseigentümerin und jeder Wohnungseigentümer soll im Grundsatz einen Anspruch darauf haben, dass ihr bzw. ihm auf ihre bzw. seine Kosten der Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug, der barrierefreie Aus- und Umbau sowie Maßnahmen des Einbruchsschutzes gestattet werden.
- Die Beschlussfassung über bauliche Veränderungen der Wohnanlage soll vereinfacht werden, insbesondere für Maßnahmen, die zu nachhaltigen Kosteneinsparungen führen oder die Wohnanlage in einen zeitgemäßen Zustand versetzen.
- Die Wohnungseigentümerversammlung soll als zentraler Ort der Entscheidungsfindung aufgewertet werden
- Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums soll effizienter gestaltet werden, indem die Rolle der rechtsfähigen Gemeinschaft der Wohnungseigentümer klar konzipiert und ihre Teilnahme am Rechtsverkehr vereinfacht werden.
Der Titel erläutert die neuen Regelungen und stellt altes und neues Recht synoptisch gegenüber.
Die Herausgeber:
Dr. Dominik Skauradszun, Professor für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrensrecht und Wirtschaftsrecht, Fulda;
Dr. Oliver Elzer, Richter am Kammergericht, Berlin;
Dr. Werner Hinz, Vorsitzender Richter am Landgericht, Itzehoe;
Dr. Olaf Riecke, Richter am Amtsgericht Hamburg- Blankenese.
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