BGB + ZPO Kommentar

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BGB- und ZPO Kommentar aktuell im günstigen Kombiangebot! Neuauflagen 2022 Beide Werke... mehr
Beschreibung "BGB + ZPO Kommentar"

BGB- und ZPO Kommentar aktuell im günstigen Kombiangebot!

Neuauflagen 2022

Beide Werke bestechen sowohl durch Ihre gute Lesbarkeit und klare Gliederung, die u.a. auf dem Verzicht von unüblichen Abkürzungen beruht, als auch durch die praxisorientierte Gewichtung der Kommentierung. All das macht sie zu einem einzigartigen und unverzichtbaren Arbeitsmittel für jeden Juristen.

Ihre Vorteile:

Beide Kommentare sind dank ihrer neuen, noch klareren Struktur

  • schnell zugänglich & erfassbar,
  • praktisch & leicht zu nutzen,
  • stets zielführend auch bei schwierigen Fragestellungen.

Neu im BGB-Kommentar, 17. Auflage 2022:

Der Kommentar zum BGB von Prütting/Wegen/Weinreich zeichnet sich auch in seiner inzwischen 17. Auflage wiederum durch höchste Aktualität und klare Strukturierung aus. Das Werk wird seit seinem ersten Erscheinen anhand von Gesetzgebung, Rechtsprechung und wesentlicher Literatur sorgfältig überarbeitet und aktualisiert, damit wird eine jährliche Erscheinungsweise garantiert.

Neben dem BGB und dem EGBGB (u.a. mit ROM I-III) werden folgende Gesetze kommentiert:

  1. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG),
  2. Gewaltschutzgesetz (GewSchG),
  3. Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG),
  4. Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG),
  5. Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) sowie das
  6. Wohnungseigentumsgesetz (WEG).

Die Neuauflage befindet sich auf dem Gesetzes- und Bearbeitungsstand vom 1. März 2022. Insbesondere werden berücksichtigt:

Schuldrechtsreform 2022 (versetztes Inkrafttreten 01.10.2021 / 01.01. / 01.03. / 28.05. / 01.07.2022):

Die Schuldrechtsreform stärkt die Rechte der Verbraucher im digitalen Rechtsgeschäft und wirkt sich erheblich auf das BGB und das EGBGB aus:

  • Mit Einfügung eines neuen Gesetzesabschnittes in das BGB (§§ 327 ff.) werden Verträge über digitale Produkte erstmals gesetzlich geregelt,
  • Neuer Sachmangelbegriff (§ 434 BGB),
  • Sachmangel bei Waren mit digitalen Elementen (§§ 475b ff. BGB), Updatepflicht, Sonderbestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz, Verlängerung der Beweislastumkehr, Sonderbestimmungen für Garantien,
  • Neues Widerrufsrecht (§§ 355 ff. BGB),
  • Pflichten für Betreiber:innen von Online-Marktplätzen (BGB, EGBGB),
  • Stärkung der Kündigungsrechte bei Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehr (BGB, EGBGB) und
  • stärkerer Verbraucherschutz bei Telefonwerbung.

- Mietspiegelreformgesetz (MsRG) (Inkrafttreten 01.07.2022)
- Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) (Inkrafttreten 01.08.2022)
- Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) (Inkrafttreten 01.01.2023)
- Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts (Inkrafttreten 01.01.2023)
- Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts (Inkrafttreten 01.07.2023).

Neu im ZPO Kommentar, 14. Auflage 2022

Die Neuauflage befindet sich auf dem Gesetzes- und Bearbeitungsstand vom 1. März 2022.

  • Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 4. Mai 2021 (BGBl. I S. 882)
  • Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe vom 7. Juli 2021 (BGBl. I S. 2363)
  • Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes vom 7. Mai 2021 (BGBl. I S. 850)
  • Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 (BGBl. I S. 2208)
  • Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3786)
  • Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz (PKoFoG) vom 22. November 2020 (BGBl. I S. 2466)

Alle Teile des Kommentars wurden sorgfältig überarbeitet und aktualisiert. Sämtliche Gesetzesänderungen des abgelaufenen Jahres sind berücksichtigt.

 

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