
Gesetz über die Eigenbetriebe der Gemeinden in Baden-Württemberg (EigBG)
Wolfgang Hafner
Verordnung über die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Eigenbetriebe (EigBVO)
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Eigenbetriebe bleiben auch im neuen Haushaltsrecht für alle Bereiche in den
Gemeinden die sinnvolle und notwendige Organisationsform, in denen es
wesentlich ankommt auf
- Unternehmerische Eigenverantwortung in der Aufgabenerfüllung,
- Einfache, schnelle operative Entscheidungen bei voller strategischer Einbindungin die Ziele der Gemeinde
- erfolgsorientierte Wirtschaftsplanung,
- unbürokratische Umsetzung der Planungen,
- Erhalt der Unternehmenssubstanz aus Entgelten oder Preisen
- Klare Zuordnung von Leistung und Kosten
- Erfüllen von Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes (insbes. § 6b EnWG).
Darüber hinaus wenden sehr viele Zweckverbände für ihre Wirtschaftsführung
das Eigenbetriebsrecht an (§ 20 GKZ). Für die Rechnungslegung der neuen selbständigen Kommunalanstalten gilt nach § 102d Abs. 1 GemO das Dritte Buch
des Handelsgesetzbuches ebenso wie nach §§ 6 und 7 EigBVO für die Rechnungslegung
der Eigenbetriebe.
Der Autor lehrt an der Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl im Fachgebiet
Kommunales Finanzmanagement
- Verlag Carl Link Kommunalverlag
- Auflage 1. Auflage 2018
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