Der Staatsanzeiger für das Land Hessen ist amtliches Veröffentlichungsorgan der obersten Landesbehörden des Landes Hessen und wird seit dem Jahr 1946 herausgegeben.
Das wöchentlich erscheinende Amtsblatt beinhaltet einen Amtlichen Teil, der die von obersten Landesbehörden erlassenen Verwaltungsvorschriften, Vorschriften mit Rechtssatzcharakter und Bekanntmachungen enthält.
Veröffentlicht werden hier auch die Verordnungen und Rundverfügungen der Regierungspräsidien sowie Entscheidungen des Staatsgerichtshofes des Landes Hessen.
Dem Öffentlichen Anzeiger lassen sich Gerichtsangelegenheiten, Liquidationen, Konkurse, Insolvenzen, Zwangsversteigerungen sowie Stellenangebote und Öffentliche Ausschreibungen entnehmen.