Der Neuheitsbegriff des Europäischen Patents mit einheitlicher Wirkung (HSP 12)

Der Neuheitsbegriff des Europäischen Patents mit einheitlicher Wirkung (HSP 12)

Probleme und Lösungen neuheitsschädlicher nationaler Nachveröffentlichungen

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Nachdem einige Bemühungen der Entwicklung eines für den europäischen Wirtschaftsraum... mehr
Beschreibung "Der Neuheitsbegriff des Europäischen Patents mit einheitlicher Wirkung (HSP 12)"

Nachdem einige Bemühungen der Entwicklung eines für den europäischen Wirtschaftsraum einheitlichen Patentrechts aus verschiedenen Gründen weitestgehend gescheitert waren, steht die Europäische Union mit dem Europäischen Patent mit einheitlicher Wirkung (Einheitspatent) nunmehr erneut und fortgeschrittener denn je an der Schwelle zu einem gemeinsamen und einheitlichen Patentrecht.

Dieses neue Rechtsinstitut muss sich neben den bekannten nationalen Patentrechten bewähren und durchsetzen. Ungeklärt ist dabei bislang noch das Verhältnis zwischen dem Einheitspatent und den neuheitsschädlichen nationalen nachveröffentlichten Patentanmeldungen, also solchen nationalen Patentanmeldungen, die zwar vor der Anmeldung der zum Einheitspatent angemeldeten Erfindung angemeldet, aber noch nicht veröffentlicht und damit neuheitsschädlicher Stand der Technik geworden sind. Das birgt nicht nur Gefahren für die Existenz des einzelnen Patents, sondern auch für das neu zu etablierende einheitliche europäische Patentsystem insgesamt.

Auf der Basis der derzeitigen Gesetzeslage werden die entstehenden Spannungen zwischen den nationalen Patenten und dem Einheitspatent aufgezeigt und potenzielle Lösungsmöglichkeiten in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht auf deren Zulässig- und Zweckmäßigkeit hin untersucht.

Nach der Herausarbeitung des nicht unerheblichen Umfangs der bestehenden Problematik werden auf unterschiedlichen dogmatischen Ansätzen beruhende Lösungen mit ihren jeweiligen Vor- und Nachteilen dargestellt. Letztlich wird eine Lösung des dargelegten Spannungsverhältnisses auf zwei verschiedenen Wegen vorgeschlagen; zum einen durch Vernichtung der einheitlichen Wirkung des Einheitspatents und des Widerauflebens des Europäischen Patents bzw. der daraus hervorgehenden nationalen Patente, zum anderen durch Geltendmachung einer Einrede gegen die Inanspruchnahme des nationalen Patentinhabers aus dem Einheitspatent, was zur Unzulässigkeit eines klageweisen Vorgehens führen würde.

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Kurzinformationen
  • Carl Heymanns Verlag
  • 978-3-452-29222-3
  • 10.05.2019
  • 1. Auflage 2019
  • 278
  • HSP - Heymanns Schriften zum Patentrecht
  • 12
  • kartoniert