Gesetz über die Eigenbetriebe der Gemeinden in Baden-Württemberg (EigBG)

Gesetz über die Eigenbetriebe der Gemeinden in Baden-Württemberg (EigBG)

Verordnung über die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Eigenbetriebe (EigBVO)

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Eigenbetriebe bleiben auch im neuen Haushaltsrecht für alle Bereiche in den Gemeinden die... mehr
Beschreibung "Gesetz über die Eigenbetriebe der Gemeinden in Baden-Württemberg (EigBG)"

Eigenbetriebe bleiben auch im neuen Haushaltsrecht für alle Bereiche in den
Gemeinden die sinnvolle und notwendige Organisationsform, in denen es
wesentlich ankommt auf

  • Unternehmerische Eigenverantwortung in der Aufgabenerfüllung,
  • Einfache, schnelle operative Entscheidungen bei voller strategischer Einbindungin die Ziele der Gemeinde
  • erfolgsorientierte Wirtschaftsplanung,
  • unbürokratische Umsetzung der Planungen,
  • Erhalt der Unternehmenssubstanz aus Entgelten oder Preisen
  • Klare Zuordnung von Leistung und Kosten
  • Erfüllen von Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes (insbes. § 6b EnWG).

Darüber hinaus wenden sehr viele Zweckverbände für ihre Wirtschaftsführung
das Eigenbetriebsrecht an (§ 20 GKZ). Für die Rechnungslegung der neuen selbständigen Kommunalanstalten gilt nach § 102d Abs. 1 GemO das Dritte Buch
des Handelsgesetzbuches ebenso wie nach §§ 6 und 7 EigBVO für die Rechnungslegung
der Eigenbetriebe.

Der Autor lehrt an der Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl im Fachgebiet
Kommunales Finanzmanagement

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  • 1. Auflage 2018
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