Kartellrecht - Kommentar

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Verlässliche Orientierung im digitalisierten Kartellrecht. Seit Inkrafttreten des GWB 1958... mehr
Beschreibung "Kartellrecht - Kommentar"

Verlässliche Orientierung im digitalisierten Kartellrecht.

Seit Inkrafttreten des GWB 1958 begleitet der Kommentar – zunächst als „Langen“, seit der 7. Auflage als „Langen/Bunte“ – Wissenschaft und Praxis des Kartellrechts und ist als unentbehrliches Hilfsmittel für alle auf diesem Gebiet Tätigen, national wie im EU-Rechtsraum, etabliert. Seine heutige Stellung als führender Kartellrechtskommentar ist eng mit der Prägung durch Prof. Dr. Hermann-Josef Bunte verbunden, der das Werk seit nunmehr acht Auflagen herausgibt. Deshalb erscheint der Kommentar in 14. Auflage unter dem Titel „Bunte, Kartellrecht“.

Das Autorenteam aus verschiedensten Bereichen der kartellrechtlichen Praxis – Bundeskartellamt, BGH, BMWi, EU-Kommission, Rechtsanwaltschaft – steht für Erfahrung, Kompetenz, Präzision der Erläuterungen sowie höchsten Praxisbezug.

Wie schon die Vorauflage erscheint die 14. Auflage wieder zeitnah zu einer umfassenden Reform des Kartellrechts: Die 10. GWB-Novelle unter dem Titel „GWB-Digitalisierungsgesetz“ bringt weitreichende Änderungen bei Missbrauchsaufsicht und Fusionskontrolle und erweitert die Handlungsmöglichkeiten des Bundeskartellamts. Sie wird voraussichtlich im Februar 2021 in Kraft treten.

Neu in der 14. Auflage:
Vollständige Berücksichtigung der 10. GWB-Novelle mit folgenden wesentlichen Elementen:

  • Verschärfung der Missbrauchsaufsicht über marktmächtige Digitalunternehmen
  • Eingriffsmöglichkeiten der Kartellbehörden gegenüber großen digitalen Plattformen (z.B. Verhinderung der Erschwerung des Zugangs zu wettbewerbsrelevanten Daten; Maßnahmen gegen „self-preferencing“)
  • Beschleunigung von Kartellverfahren
  • Erleichterungen für Unternehmen im Bereich der Fusionskontrolle (z.B. durch Anhebung von Umsatz-Schwellenwerten)
  • Aufforderung zur Anmeldung künftiger Zusammenschlüsse gemäß § 39a GWB
  • Sonderregelung zur Fusionskontrolle im Krankenhausbereich
  • Reform des Kartellschadensersatzrechts (erleichterte Durchsetzung von Ansprüchen)

Zudem: Einarbeitung der neuesten, umfangreichen BGH-Rechtsprechung zum Kartellschadensersatzrecht (insb. Schienenkartell-Entscheidungen) 

Der Herausgeber:
Prof. Dr. Herman-Josef Bunte, Universitätsprofessor a.D., Richter am Hanseatischen Oberlandesgericht a.D., Rechtsanwalt in Bielefeld

Die Autor*Innen:
Dr. Christian Bahr, RA, Düsseldorf; Prof. Dr. Carsten Becker, Direktor im BKartA, Vors 8. Beschlussabteilung, Honorarprofessor Universität Mainz; Prof. Dr. Dr. h.c. Joachim Bornkamm, VorsRi BGH a.D., Honorarprofessor Universität Freiburg i.Br.; Dr. Ellen Braun, LL.M., RAin, Hamburg; Dr. Friedrich Wenzel Bulst, Beamter EU-Kommission, Generaldirektion Wettbewerb; Prof. Dr. Hermann-Josef Bunte, Universitätsprofessor a.D., Ri Hanseatisches OLG a.D., RA, Bielefeld; Steffen Häfele, LL.M., Regierungsdirektor im BKartA, Leiter der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe; Daniela Hengst, Direktorin im BKartA, Vors. 10. Beschlussabteilung; Dr. Johannes Holzwarth, EU-Kommission, Generaldirektion Wettbewerb; Dr. Thorsten Käseberg, LL.M., Ministerialrat im BMWi, Referatsleiter; Dr. Gunnar Kallfass, Lt. Regierungsdirektor im BKartA, Berichterstatter in den Abteilungen V und B 6; Dr. Katharina Krauß, Direktorin im BKartA, Vors. 7. Beschlussabteilung; Carsten Lembach, Ri OLG Karlsruhe; Dr. Tobias P. Maass, LL.M., EU-Kommission, Generaldirektion Wettbewerb; Dr. Steffen Nolte, Leiter Wirtschafts- und Rechtspolitik Daimler AG, Brüssel; Jörg Nothdurft, Direktor im BKartA, Abteilungsleiter Prozessführung und Recht; Dr. Rolf Raum, VorsRi BGH, Mitglied des Kartellsenates; Dr. Markus Röhrig, RA, Brüssel; Hans-Helmut Schneider, Direktor im BKartA, Leiter der Zentralabteilung; Eva-Maria Schulze, Direktorin im BKartA, Vors. 5. Beschlussabteilung; Dr. Marc Schweda, RA, Hamburg; Dr. Christoph Stadler, RA, Düsseldorf; Dr. Martin Sura, RA, Düsseldorf; Dr. Jan Tolkmitt, Ri BGH, Mitglied des Kartellsenates; Wilko Töllner, LL.M., Lt. Regierungsdirektor im BKartA, Beis. 3. Beschlussabteilung

Aus den Besprechungen der Vorauflage:
»Die Neuauflage des Langen/Bunte setzt die große Tradition dieses Kommentars im besten Sinne fort und kann in jeder Hinsicht überzeugen. Die Darstellung und Erörterung der Rechtsprechung und der Behördenpraxis ist vorzüglich mit der Erläuterung der dogmatischen Grundlagen und weiterführenden Überlegungen zur kartellrechtlichen Einordnung der sich ständig ändernden wirtschaftlichen Verhältnisse verbunden. Dieses Werk ist damit für jeden, der sich mit den praktischen Fragen des Kartellrechts beschäftigt, schlechterdings unentbehrlich.«
RiBGH Dr. Hermann Deichfuß, NZKart 2018, 244

»Wie schon zur 12. Auflage prognostiziert … wird der Langen/Bunte seinen Ruf als Standardwerk auch mit der neuen Auflage beibehalten und ausbauen. Für die nächsten Jahre – aller Voraussicht nach bis zur nächsten GWB-Novelle – wird die 13. Auflage wiederum eine Richtschnur sein, an der sich die Konkurrenz zu messen hat.«
RiBGH Dr. Klaus Bacher, WuW 2019, 198

 

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